AGBs

Mietbedingungen

 

Mietzeit: 

Die Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tagen mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter, oder an dem von ihm mit der Abholung Beauftragten, auf dem Lagerplatz des Vermieters bzw. mit der Übergabe an den Frachtführer, wenn der Mieter die Versendung vereinbart hat, und im Falle der Abnahmeverzögerung mit dem Tage der Bereitstellung. Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes bzw. im Falle der Versendung mit dem Eintreffen auf dem Lagerplatz des Vermieters. Die Rückgabe des Mietgegenstandes ist telefonisch spätestens zwei Tage vorher anzuzeigen. 

Zeiten, die für die Wartung, Pflege und etwa notwendige Reparaturen aufgewandt werden müssen, gehören zur Mietzeit, mit Ausnahme der Reparaturzeiten, die durch natürlichen Verschleiß notwendig geworden sind. Die Ausfallzeiten müssen dem Vermieter belegt werden. Weiterhin ist er unverzüglich von dem Ausfall des Mietobjektes in Kenntnis zu setzen.

 

Transportkosten, Auf- und Abbauarbeiten, Auslieferung:

Anfahrt- und Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Durch den Vermieter durchgeführte Auf- und Abbauarbeiten, Installationen etc. werden nach dem jeweils gültigen Stunden- und Kilometersatz gesondert berechnet und sind, soweit nicht schriftlich in den Sondervereinbarungen fixiert, nicht Bestandteil der Miete. Der Mieter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein. Falls der Mieter oder ein Vertreter nicht bei der Auslieferung anwesend sein kann, werden die vermieteten Güter am Ort der Aushändigung hinterlassen. In diesem Fall erkennt der Mieter die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an.

 

Mietpreise:

Die Mietpreise gelten je Tag und Gerät. Die Mindestmietdauer beträgt eine Kalenderwoche. Längere Mietzeiten werden anteilig nach Tagen berechnet. Jeder angebrochene Tag wird als ganzer Tag berechnet.

 

Zahlung:

Die Zahlung hat grundsätzlich sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu erfolgen. Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen. Die ersten 7 Tage sind bar im Voraus zu zahlen. Nach Ende der Mietzeit erfolgt die Restzahlung bei Rückgabe in bar. Bei längerer Mietdauer erfolgt eine Zwischenrechnung zum Ende eines Kalendermonats.

 

Pflichten des Vermieters: 

Der Vermieter hat die Geräte in einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand zu übergeben.

 

Pflichten des Mieters:

Solange das Mietgut in der Obhut des Mieters ist, hat dieser die Pflicht, es auf seine Rechnung gegen Beschädigung und Diebstahl zu versichern. Der Mieter bestätigt, dass er die im Mietvertrag angegebenen Geräte in betriebsbereitem Zustand übernommen hat. Er verpflichtet sich, die gemieteten Geräte vor jeder Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Er hat für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege der Geräte unter Beachtung der Betriebsanleitung Sorge zu tragen. Die Wasserentleerung der Kondenstrockner ist grundsätzlich vom Mieter zu übernehmen. Der Mieter verpflichtet sich, nach Beendigung der Mietzeit die Geräte in gesäubertem und einwandfreiem Zustand zurückzugeben, ansonsten werden 30 € pro Gerät für die Reinigung berechnet.

 

Reparaturen:

Reparaturen, die durch normalen Verschleiß erforderlich werden, führt der Vermieter auf seine Kosten selbst durch. Repariert der Mieter das Gerät ohne Zustimmung des Vermieters selbst, so gehen die Reparaturkosten zu seinen Lasten. Alle sonstigen Reparaturen, sei es, dass sie durch mangelnde sachgerechte Wartung und Pflege oder auch durch unerlaubten Eingriff Dritter verursacht werden, hat der Mieter zu tragen. Weiterhin ist er verpflichtet, bei Funktionsstörungen der einzelnen Geräte den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Unterlässt er dies, so kann er keinen Anspruch auf Änderung des Mietpreises verlangen. Über die Gestellung von Service-Personal durch den Vermieter sind besondere Abmachungen zu treffen. Der Mieter hat Beschlagnahme, Pfändung, Beschädigungen und andere wichtigen Vorfälle unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Geräte weiterzuvermieten, ins Ausland zu schaffen oder anderen zu überlassen. Die ordnungsgemäße Rücklieferung der Geräte gilt als vom Mieter anerkannt, wenn nicht spätestens 7 Arbeitstage nach dem Eintreffen der Geräte am Lager des Vermieters eine Mängelanzeige unter Bekanntgabe der festgestellten Mängel dem Mieter bekannt gemacht wird.

 

Rechte des Vermieters: 

Der Vermieter ist zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen mit zweitägiger Kündigungsfrist berechtigt, die vermieteten Geräte wieder in Besitz zu nehmen. Die Kosten für den Abtransport werden in diesem Falle vom Vermieter getragen. Die Geräte müssen jederzeit durch den Vermieter besichtigt werden können. Bei Feststellung einer nicht ordnungsgemäßen Wartung, Überbeanspruchung, Zahlungsverzug oder Vermögensverschlechterung des Mieters kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und das Gerät auf Kosten des Mieters abholen bzw. abholen lassen. Ferner kann der Vermieter vom Mieter bei Verletzung aller im Absatz „Pflichten des Mieters" angegebenen Verpflichtungen Schadensersatz fordern.

 

Haftung: 

Der Mieter haftet für das gemietete Gerät. Sollte es ihm aus irgendwelchen Gründen, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, unmöglich sein, das Gerät zurückzugeben, so hat er Ersatz dafür zu leisten. Bis zu Eingang der Ersatzleistung wird die normale Miete in Rechnung gestellt. Insbesondere haftet der Mieter dafür, dass das Gerät während der Mietzeit gegen Diebstahl, Beschädigung oder sonstigen zufälligen Untergang gesichert ist. Die Haftung tritt auch dann ein, wenn das Gerät aus Gründen, welche vom Mieter nicht unmittelbar zu vertreten sind, aus unverschlossenen Einsatz- oder Aufbewahrungsräumen entwendet oder in diesen beschädigt wird. In diesem Falle haftet der Mieter unabhängig davon, ob er selbst das Risiko der Entwendung oder der Beschädigung versichert hat, und auch dann, wenn eine bestehende Versicherung ihm den Versicherungsschutz gleich aus welchem Rechtsgrunde versagt. Der Vermieter übernimmt gegenüber dem Mieter oder einem Dritten keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus der Benutzung der Maschine ergeben. Insbesondere Folgeschäden, die sich durch die Maschine während der Mietdauer ergeben, führen nicht zu einer Haftung.

 

Sonstige Bestimmungen: 

Diese Mietbestimmungen sind auch für alle zukünftigen Vermietungen von Geräten ohne besonderen Hinweis Vertragsgegenstand. Abweichungen oder Ergänzungen der Mietbedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte aus irgendwelchen Gründen eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht betroffen. Anstelle der nicht wirksamen Bestimmungen treten die wirksamen Bestimmungen ein, die dem Sinn und der Auslegung der beanstandeten Bestimmungen am nächsten kommen. 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schleswig